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   BGH, 08.03.1965 - III ZR 155/63   

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https://dejure.org/1965,5471
BGH, 08.03.1965 - III ZR 155/63 (https://dejure.org/1965,5471)
BGH, Entscheidung vom 08.03.1965 - III ZR 155/63 (https://dejure.org/1965,5471)
BGH, Entscheidung vom 08. März 1965 - III ZR 155/63 (https://dejure.org/1965,5471)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Erwerb einer Briefgrundschuld - Möglichkeiten der Ersetzung der Übergabe des Grundschuldbriefes - Erfordernis der Aushändigung des eine Erteilung einer Abtretungserklärung enthaltenden Schriftstückes an den Erwerber - Ernstlichkeit einer ...

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.09.1951 - IV ZR 155/50

    Öffentlichrechtliche Verwahrung. Rechtsweg

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 155/63
    Diese Erwägungen liegen auf der Hand und bedurften deswegen keiner besonderen Erörterung durch das Berufungsgericht (vgl. BGHZ 3, 162, 175) [BGH 27.09.1951 - IV ZR 155/50].
  • BGH, 21.12.1964 - III ZR 133/63

    Anspruch auf Auskunft über einen Nachlass - Auskunftsansprüche eines

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 155/63
    Wegen einer derartigen Bindung hat der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 21. Dezember 1964 - III ZR 133/63 - S. 13 allerdings ausgeführt: Der umstand, daß - in dem entschiedenen Fall - ein Ehegatte den anderen an seinem Vermögen beteiligt habe, um notfalls gegen den Zugriff von Gläubigern gesichert zu sein, spreche gegen die Vereinbarung einer rechtsgeschäftlichen Treuhänderschaft, da der aus dieser erwachsende rechtliche Rückübertragungsanspruch den bezweckten Schutz gegenüber Gläubigern illusorisch gemacht haben würde.
  • RG, 29.11.1912 - III 247/12

    Gehaltsvertrag zugunsten der Ehefrau des Angestellten

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 155/63
    Zwar hat das Reichsgericht (RGZ 81, 41) in einem dem vorliegenden vergleichbaren Fall die Ansicht vertreten, die Ernstlichkeit einer Vermögenszuwendung, welche ein Ehemann seiner Ehefrau zu dem Zweck mache, Vermögenswerte seinen Gläubigern zu entziehen und so für den gemeinsamen Familienunterhalt zu erhalten, sei für den Regelfall deswegen anzunehmen, weil die Erstlichkeit der Zuwendung zur Erreichung des verfolgten Zwecks erforderlich und davon auszugehen sei, daß die Beteiligten ohne weiteres auf die Zuverlässigkeit der Ehefrau vertrauten.
  • RG, 20.09.1935 - VII 101/35

    Unter welchen Voraussetzungen ist die in mehreren Urkunden enthaltene

    Auszug aus BGH, 08.03.1965 - III ZR 155/63
    Auch setzt die Erteilung der Abtretungserklärung im Sinne des § 1154 Abs. 1 BGB nicht unbedingt eine Aushändigung des die Erklärung enthaltenden Schriftstückes an den Erwerber voraus; genügend - aber auch erforderlich - ist vielmehr, daß sich der Erklärende des Schriftstückes zugunsten des Erklärungsempfängers in einer Weise entäußert, welche diesen eine Verfügung darüber ermöglicht (vgl. RGZ 148, 349, 353; BGB - RGRK 11. Aufl. 1963, Anm. 8 zu § 1154).
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